Arbeitszeiterfassung
gesetzeskonform & digital
Seit dem EuGH-Urteil und § 17 ArbZG sind Unternehmen zur Arbeitszeiterfassung verpflichtet. Flow macht das einfach, digital und revisionssicher — ohne Papierstapel.
Dauerhaft kostenlos · Keine Kreditkarte
Seit dem EuGH-Urteil von 2019 und der BAG-Entscheidung von 2022 steht fest: Arbeitgeber sind verpflichtet, die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten systematisch und lückenlos zu erfassen. Das gilt unabhängig von der Unternehmensgröße – ob Einzelpersonengesellschaft oder Mittelständler. Flow macht die gesetzeskonforme Arbeitszeiterfassung einfach, digital und auditfähig, ohne dass ein teures HR-System oder Papierstapel nötig sind.
Gesetzeskonforme Dokumentation
Arbeitszeiten mit Beginn, Ende und Pausen digital erfassen — nachvollziehbar und unveränderbar. Entspricht den Anforderungen nach § 17 ArbZG und dem EuGH-Urteil zur Zeiterfassung.
Revisionssichere Speicherung
Alle Buchungen werden mit Zeitstempel gespeichert. Änderungen sind protokolliert. Im Falle einer Betriebsprüfung hast du alle Daten vollständig und geordnet parat.
Überstundenverwaltung
Flow berechnet täglich die Differenz zwischen Ist- und Sollzeit. Überstunden akkumulieren automatisch. Monatliche Auswertung pro Mitarbeiter auf einen Blick.
Ruhezeiten & Pausen
Pausenzeiten explizit erfassen und dokumentieren. Flow prüft, ob gesetzliche Mindestruhezeiten eingehalten wurden — wichtig bei Betriebsprüfungen.
Export für Lohnbuchhaltung
Monatliche CSV-Exporte für Steuerberater, Lohnbuchhaltung und Betriebsprüfer. Filterbar nach Mitarbeiter, Zeitraum und Abrechnungsstatus.
Digitale Nachweispflicht
Alle Arbeitszeitdaten zentral und digital gespeichert. Kein Papier, kein Zettelkasten — die gesetzliche Aufbewahrungspflicht von 2 Jahren ist automatisch erfüllt.
Was bedeutet gesetzeskonforme Arbeitszeiterfassung in der Praxis?
Das Arbeitszeitgesetz (§ 17 ArbZG) verlangt, dass Arbeitgeber die über die werktägliche Arbeitszeit hinausgehenden Stunden dokumentieren – also insbesondere Überstunden und Sonn- und Feiertagsarbeit. Das EuGH-Urteil und die BAG-Rechtsprechung erweitern diese Pflicht faktisch auf die gesamte tägliche Arbeitszeit: Beginn, Ende und Pausen müssen nachvollziehbar festgehalten werden. Die gespeicherten Daten müssen mindestens zwei Jahre lang aufbewahrt werden und bei einer Betriebsprüfung durch die Gewerbeaufsicht sofort verfügbar sein. Wer mit Excel-Tabellen oder Papierzetteln arbeitet, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern verliert im Streitfall auch die Beweiskraft der Aufzeichnungen. Flow speichert alle Zeitdaten unveränderbar mit Zeitstempel, berechnet Überstunden automatisch aus dem Soll-Ist-Vergleich und erzeugt revisionssichere Monatsberichte per Klick – ohne Zusatzsoftware oder IT-Expertise.
Über 80 % der Betriebsprüfungen im Bereich Arbeitszeit scheitern an fehlenden oder lückenhaften Aufzeichnungen. Mit Flow ist die Dokumentation automatisch vollständig – der Export für den Steuerberater oder Prüfer geht in Sekunden.
- ⚖️Erfüllt die Nachweispflicht nach § 17 ArbZG und entspricht den Anforderungen des EuGH-Urteils zur objektiven, verlässlichen und zugänglichen Arbeitszeitdokumentation.
- 🔒Alle Buchungen werden mit Zeitstempel gespeichert und sind nachträglich nicht löschbar – das schafft Rechtssicherheit bei Betriebsprüfungen und arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen.
- 📊Überstunden werden täglich automatisch aus dem Soll-Ist-Vergleich berechnet und kumuliert angezeigt – kein manuelles Nachrechnen, kein Vergessen am Monatsende.
- 📤CSV-Export per Klick für Steuerberater, Lohnbuchhalter und Betriebsprüfer – monatsweise, pro Mitarbeiter oder für das gesamte Team, immer in lesbarer Form.
- 📱Zeiterfassung funktioniert vollständig im Browser – auch mobil vom Smartphone aus, ohne App-Installation und ohne VPN-Zugang zum Firmenserver.
- 🛡️100 % DSGVO-konform: alle Daten liegen auf deutschen Servern, kein Datentransfer in Drittstaaten, transparente Datenschutzerklärung für Mitarbeiter.
Schritt für Schritt
Häufige Fragen
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